Die häufigsten Fragen und Antworten zur Leasingrückgabe
Wir geben Antworten und bringen Licht ins Dunkel zur Leasingrückgabe
Zum Thema Leasingrückgabe erreichen uns bei unserer täglichen Arbeit häufig die selben Fragen. Um Ihnen Ihre Leasingrückgabe so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir eine Reihe von Fragen und Antworten zusammengestellt.
Antwort: Leasingrückgabe.de hat sich auf das Leasingrecht spezialisiert. Seit 2004 setzen unsere spezialisierten Partneranwälte außergerichtlich und vor Gericht das gute Recht unserer Mandanten im Zusammenhang mit Leasingfragen durch.
Antwort: Unser Service teilt sich in zwei Phasen. Bei der ersten Phase prüfen wir Ihre eingereichten Unterlagen auf mögliche, unberechtigte Forderungen durch den Leasinggeber oder Ihren zurücknehmenden Autohändler. Dieser Teil ist für Sie völlig kostenfrei, ohne Wenn und Aber.
Antwort: In der Regel erhalten Sie ca. 14 Tage nach Übernahme des Leasingfahrzeugs eine Leasingbestätigung der Leasingbank. Daraus gehen Details zum Leasingvertrag hervor, wie z.B. Leasingrate und ggf. abgeschlossene Zusatzdienstleistungen wie Versicherungen.
Antwort: Nein, das Leasing Fahrzeug muss bei der Leasing Rückgabe wieder im Ausgangszustand übergeben werden. Lassen Sie deshalb alle Veränderungen, die Sie während der Leasinglaufzeit am Fahrzeug vorgenomen haben, wieder zurückbauen.
Antwort: Sobald Sie das Fahrzeug zurück gegeben haben, übernimmt der Händler die Abmeldung des Fahrzeugs. Wie schnell die Abmeldung erfolgt ist von Händler zu Händler unterschiedlich.
Antwort: Moderne Fahrzeuge verfügen überwiegend über ein Funkschlüssel-System. Alle verfügbaren Fahrzeugschlüssel für das Fahrzeug sind abgespeichert. Kommt einer davon abhanden, kann der Händler den Schlüssel aus dem System löschen.
Generell gilt: Ein Leasingfahrzeug ist fremdes Eigentum und daher mit Sorgfalt zu benutzen. Beschädigungen, Verunreinigungen und Umbauten jeder Art führen daher zur Wertminderung. Dies trifft jedoch nicht nur auf Leasingfahrzeuge zu, sondern auch im Privateigentum befindliche Fahrzeuge oder Gegenstände verlieren an Wert, je schlechter der Zustand ist.
Trotzdem kann es immer wieder vorkommen, dass es bei der Leasing Rückgabe zu Unstimmigkeiten über Gebrauchsspuren und Mängel kommt. In diesen Fällen ist es von Vorteil, wenn Sie auf Experten im Leasingrecht zählen können: Leasingrückgabe.de