Die häufigsten Fragen und Antworten zur Leasingrückgabe

Wir geben Antworten und bringen Licht ins Dunkel zur Leasingrückgabe

Zum Thema Leasingrückgabe erreichen uns bei unserer täglichen Arbeit häufig die selben Fragen. Um Ihnen Ihre Leasingrückgabe so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir eine Reihe von Fragen und Antworten zusammengestellt.

1Frage: Welchen Vorteil bringt Leasingrückgabe.de für mich?

Antwort: Leasingrückgabe.de hat sich auf das Leasingrecht spezialisiert. Seit 2004 setzen unsere spezialisierten Partneranwälte außergerichtlich und vor Gericht das gute Recht unserer Mandanten im Zusammenhang mit Leasingfragen durch.

2Frage: Welche Kosten kommen auf mich zu?

Antwort: Unser Service teilt sich in zwei Phasen. Bei der ersten Phase prüfen wir Ihre eingereichten Unterlagen auf mögliche, unberechtigte Forderungen durch den Leasinggeber oder Ihren zurücknehmenden Autohändler. Dieser Teil ist für Sie völlig kostenfrei, ohne Wenn und Aber.

3Frage: Wo finde ich das genaue Datum für den Tag der Leasingrückgabe?

Antwort: In der Regel erhalten Sie ca. 14 Tage nach Übernahme des Leasingfahrzeugs eine Leasingbestätigung der Leasingbank. Daraus gehen Details zum Leasingvertrag hervor, wie z.B. Leasingrate und ggf. abgeschlossene Zusatzdienstleistungen wie Versicherungen.

4Frage: Ich habe mein Leasing Fahrzeug mit Sommerreifen übernommen. Ist es erlaubt das Fahrzeug auf Winterreifen zurück zu geben?

Antwort: Nein, das Leasing Fahrzeug muss bei der Leasing Rückgabe wieder im Ausgangszustand übergeben werden. Lassen Sie deshalb alle Veränderungen, die Sie während der Leasinglaufzeit am Fahrzeug vorgenomen haben, wieder zurückbauen.

5Frage: Ich habe mein Leasing Fahrzeug zurück gegeben. Wer meldet das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab?

Antwort: Sobald Sie das Fahrzeug zurück gegeben haben, übernimmt der Händler die Abmeldung des Fahrzeugs. Wie schnell die Abmeldung erfolgt ist von Händler zu Händler unterschiedlich.

6Frage: Ich habe den Zweitschlüssel von meinem Leasing Fahrzeug verloren. Muss ich nun eine komplette Schließanlage erneuern und die Kosten dafür übernehmen?

Antwort: Moderne Fahrzeuge verfügen überwiegend über ein Funkschlüssel-System. Alle verfügbaren Fahrzeugschlüssel für das Fahrzeug sind abgespeichert. Kommt einer davon abhanden, kann der Händler den Schlüssel aus dem System löschen.

Generell gilt: Ein Leasingfahrzeug ist fremdes Eigentum und daher mit Sorgfalt zu benutzen. Beschädigungen, Verunreinigungen und Umbauten jeder Art führen daher zur Wertminderung. Dies trifft jedoch nicht nur auf Leasingfahrzeuge zu, sondern auch im Privateigentum befindliche Fahrzeuge oder Gegenstände verlieren an Wert, je schlechter der Zustand ist.

Trotzdem kann es immer wieder vorkommen, dass es bei der Leasing Rückgabe zu Unstimmigkeiten über Gebrauchsspuren und Mängel kommt. In diesen Fällen ist es von Vorteil, wenn Sie auf Experten im Leasingrecht zählen können: Leasingrückgabe.de

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