Leasingrückgabe - Schäden, Kratzer, Dellen

Alles zum Thema Leasingrückgabeschäden: Welche Leasingschäden müssen wirklich bezahlt werden? Sind Kratzer an der Felge ein Grund diese zu erneuern?
Muss jede Delle am Fahrzeug bezahlt werden? Wann und warum muss die Wartung bei der Leasingrückgabe bezahlt werden?

23.09.2024 von B. Dakdaki

Der ewige Streit bei der Leasingrückgabe: 1. Das Leasingfahrzeug wird zur Leasingrückgabe zum Händler gebracht. 2. Der vom Händler bestellte Sachverständige nimmt alle Unterlagen und Fahrzeugschlüssel entgegen und beginnt mit der Begutachtung des Leasingfahrzeugs. 3. Nun beginnt das Bangen. Was wird der Sachverständige finden? Kommt man noch einmal mit einem blauen Auge davon oder wird die schöne Zeit mit dem Traumauto durch eine hohe Leasing-Endabrechnung getrübt? Fragen, die sich jeder Leasingnehmer am Ende stellt. Aber eigentlich ist bei der Leasingrückgabe doch alles geregelt - oder?

In diesem Blogbeitrag gehen wir auf die Leasingrückgabe ein. Anhand von Beispielen erklären wir den Unterschied zwischen Gebrauchsspuren und tatsächlichen Mängeln. Wie mit Leasingschäden umgegangen werden muss und ob jeder Kratzer oder Delle berechnet werden darf oder nicht.

Sie haben eine hohe Leasingabrechnung erhalten?

Die Leasingrückgabe: Vorbereitung & Ablauf

Die Leasingrückgabe nähert sich - Was ist vorzubereiten?

Wenn das Leasingende naht, ist es wichtig, die Rückgabe des Fahrzeugs gut vorzubereiten. In der Regel erhält man etwa sechs Monate vor der Rückgabe ein Schreiben vom Leasinggeber. Zu diesem Zeitpunkt sollte geprüft werden, ob alle Zubehörteile wie Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugschein, geleaste Winterräder, Bordbuch sowie alle Service- und Wartungsunterlagen einschließlich der TÜV-Berichte vollständig vorhanden sind. Außerdem ist es ratsam, das Fahrzeug gründlich auf Mängel zu überprüfen und gegebenenfalls vorab von einer Fachwerkstatt oder einem Aufbereitungsdienst instand setzen zu lassen, um eventuelle Kosten bei der Rückgabe zu vermeiden.

Achtung: Wenn Sie die Instandsetzung oder Aufbereitung von Leasingschäden selbst planen, sollten Sie unbedingt darauf achten, die Mängel vorher zu dokumentieren. Außerdem muss die Instandsetzung fachgerecht durchgeführt werden, da sonst am Ende eine doppelte Abrechnung droht. Zu diesem Thema werden wir in Kürze einen gesonderten Beitrag veröffentlichen.

Termin zur Leasingrückgabe beim Händler vereinbaren

Setzen Sie sich zwei bis vier Wochen vor der Leasingrückgabe mit Ihrem Händler in Verbindung, um einen Termin für die Leasingrückgabe zu vereinbaren. Vermeiden Sie unbedingt eine Leasingrückgabe ohne festen Termin!

Für den Rückgabeprozess selbst sollte etwa eine Stunde eingeplant werden, um alle notwendigen Schritte in Ruhe durchführen zu können. Es empfiehlt sich auch, die vom Leasinggeber zur Verfügung gestellte Checkliste kurz vor dem Termin noch einmal genau durchzusehen und abzuhaken, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind und keine wichtigen Punkte vergessen wurden.

 

Eine allgemeine Checkliste finden Sie hier: Checkliste Leasingrückgabe

Das Gutachten wird erstellt

Sie erscheinen zum vereinbarten Termin und übergeben dem Verkäufer/Händler alle Unterlagen und die Fahrzeugschlüssel. Der Sachverständige (in der Regel von den Prüforganisationen DEKRA oder TÜV) nimmt die Unterlagen entgegen und begibt sich zu Ihrem Fahrzeug. An dieser Stelle ist es wichtig, darum zu bitten, bei der Begutachtung dabei sein zu dürfen. Lassen Sie sich nicht vorschnell abwimmeln. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Leasinggutachten deutlich besser ausfallen, wenn die Leasingnehmer bei der Begutachtung dabei sind.

Es erfolgt das Gutachten*:

  1. Das Leasingfahrzeug wird vom Gutachter in die Prüfhalle vorgefahren
  2. Die Stammdaten (Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Modell,...) werden erfasst
  3. Reifenhersteller und Herstellerungsdatum werden erfasst
  4. Letzte Wartung wird erfasst
  5. Allgemeine Übersichtsfotos werden erstellt (Außen- und Innenaufnahmen, Dokumente, Zubehör)
  6. Nun beginnt die Mängelkontrolle auf Dellen, Beulen, Kratzer, Schrammen, Steinschläge, Steinschläge in der Windschutzscheibe, Beleuchtungseinheiten, Brandlöcher, Raucherfahrzeug, Brandlöcher im Innenraum, Beschädigungen der Sitze, Verschmutzungen durch Getränke o.ä., Transportschäden im Kofferraum oder am Dachhimmel, Vollständigkeit der Sonderausstattung (Datenträger für Navigationssystem, Dachgepäckträger, ...), technische Mängel (Ölverlust, Kontrollleuchten, ...), ....
  7. Fehlteile werden erfasst: z.B. Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugschein, Bordbuch, Service und HU-Berichte, Winter- bzw. Sommerräder (falls mitgeleast),...
  8. Prüfung nach Vorschäden: Lackschichtmessungen werden am gesamten Fahrzeug durchgeführt, es erfolgt eine Anfrage beim Leasinggeber über eventuell gemeldete Unfallschäden
  9. Wartungen und HU (Hauptuntersuchung): Wann erfolgte die letzte Wartung? Ist eine Wartung im Rückgabemonat fällig?
  10. Abschlussbericht wird erstellt

*Je nach Modell und Hersteller können weitere Prüfungen stattfinden (Cabrioverdecke, Nutzfahrzeuge,...)

In der regel dauert die Überprüfung ca. 30 Minuten. Bei vielen Leasingschäden kann es allerdings auch länger dauern, da jeder Mangel einzel aufgenommen werden muss

Das Leasingrückgabeprotokoll wird erstellt

Nach der Begutachtung erhalten Sie das Leasinggutachten in der Regel per Email. Zeitgleich erhalten Sie ein gesondertes Dokument: Das Leasingrückgabeprotokoll.
Anders als beim Leasinggutachten, enthält das Leasingrückgabeprotokoll nur die wichtigsten Angaben über den Zustand bei der Leasingrückgabe. Hier werden beispielsweise nur die Stammdaten des Fahrzeugs angegeben, der Kilometerstand zu Beginn und zum Ende des Leasingvertrags und noch die Angabe über die Höhe des Minderwerts / Schäden am geleasten Fahrzeug. Das Leasinggutachten dagegen enthält dagegen alle Angaben zum Leasingfahrzeug inkl. der genauen Aufschlüsselung der Schäden oder Fehlteile. Hier sehen Sie genau wie der Sachverständige die Schäden und Mängel am Fahrzeug bewertet hat.

Hier ein Beispiel für die Auflistung der vom Gutachter festgestellten Mängel:

Erklärung zum Leasinggutachten:

Je nach Prüforganisation kann sich das Format unterscheiden. Allerdings sind bestimmte Angaben bei vielen Prüforganisationen immer aufgeführt um dem Leasingnehmer ein transparentes Gutachten zu gewährleisten.
In diesem Fall finden wir in der ersten Spalte die Beschreibung des Mangels und des Bauteils. In der zweiten Spalte werden die Reparaturkosten aufgeführt, welche notwendig werden um den Mangel zu beseitigen. In der dritten Spalte finden wir den Anteil des "Minderwerts". Und zum Schluss der tatsächliche Minderwert im Verhältnis zu den Reparaturkosten. Für den Leasingnehmer ist die letzte Spalte des Minderwerts ausschlaggebend.

Denn der Leasingnehmer ist nur zum Ausgleich des Minderwerts verpflichtet, nicht jedoch für die tatsächlichen Reparaturkosten. (BGH Urt. v. 17.7.13, VIII ZR 334/12)

Zudem handelt es sich bei den Minderwerten um eine steuerneutrale Position. Daher dürfen keine Mehrwersteuer auf die Minderwerte erhoben werden. (BGH, Urt. v. 18.5.11, VIII ZR 260/10; BFH Urt. vom 20.3.13, XI R 6/11)

 

Das Leasingrückgabeprotokoll enhält dann im Anschluss nur noch die nötigsten Angaben:

Leasingrückgabeprotokoll

Nach der Unterzeichnung des Leasingrückgabeprotokolls erhalten Sie zeitnah eine Gesamtrechnung.
Wichtig: Eventuelle Mehr-/ oder Minderkilometer sind bei den Rückgabeschäden noch nicht berücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt im Nachgang mit der Rechnung.

 

Die Leasingrückgabe - Das böse Erwachen als offenes Geheimnis?

Warum sind die Kosten bei der Leasingrückgabe oft sehr hoch?

Das hat verschiedene Hintergründe dir wir gerne erläutern möchten:

  • Strenge Bewertung der Mängel: Sachverständige bewerten einen Mangel am Fahrzeug zu streng. Oftmals sind Instandsetzungen möglich, allerdings werden im Gutachten die Erneuerung des Bauteils angesetzt. Das hat zur Folge das der Leasingnehmer nicht nur die Lackierung des Bauteils bezahlen muss, sondern auch das Ersatzteil selbst. Somit kann es passieren das nur eine Position im Gutachten bereits vierstellig abgerechnet wird.
  • Teuere Nachlackierung statt Smartrepair: Viele Kratzer und Dellen können heutzutage mit modernen Smartrepairverfahren kostengünstig instandgesetzt werden. Dennoch findet man in Gutachten selten das dieses Verfahren zur Anwendung kommt. Stattdessen werden teuere Komplettlackierungen berechnet die oftmals nicht notwendig sind
  • Mängel auf Bildern wirken schlimmer als sie wirklich sind: So kann es vorkommen das auf einem Bild ein Kratzer sehr tief erscheint und hier dann auch eine teuere Nachlackierung berechnet wird, schaut man sich den Kratzer allerdings genauer an, kann es durchaus sein, dass der Kratzer oberflächlich ist und mit einer sanften Politur zu entfernen ist.
  • Gebrauchsspuren werden als Mängel bewertet und in Rechnung gestellt: Ein Leasingfahrzeug, das über einen längeren Zeitraum genutzt wird, darf auch "Mängel" (sog. Gebrauchsspuren) aufweisen. Dabei handelt es sich um Mängel, die sich bei normalem Gebrauch nicht vermeiden lassen. Häufig handelt es sich dabei um kleine Beulen an den Fahrzeugtüren (verursacht durch enge Parklücken), kleine Kratzer oder auch leichte Abnutzungen an den Ledersitzen. Obwohl solche Mängel nicht in Rechnung gestellt werden dürfen, finden wir sie in fast jedem Leasinggutachten.
  • Die Verrechnungssätze der Hersteller sind deutlich höher als die der freien Fachwerkstätten: Die Verrechnungssätze (Arbeitspreis pro Stunde) einer Partnerwerkstatt des Herstellers sind teilweise doppelt so hoch wie die einer freien Fachwerkstatt. Da das Leasingfahrzeug beim Herstellerpartner zurückgegeben wird, berechnet der Sachverständige bei Schäden am Leasingfahrzeug die entsprechenden Verrechnungssätze des Herstellers. Bei mehreren Lackschäden am Fahrzeug summieren sich die Beträge so schnell auf einen vierstelligen Betrag. 

Was passiert, wenn ich mit dem Gutachten nicht einverstanden bin?

Wenn Sie mit dem Leasinggutachten nicht einverstanden sind, lassen Sie sich vom Händler nicht unter Druck setzen. Lassen Sie sich nicht dazu drängen, das Leasingrückgabeprotokoll zu unterschreiben, da Ihnen sonst zusätzliche Kosten entstehen. Wenn Sie mit dem Leasinggutachten nicht einverstanden sind, haben Sie Anspruch auf ein zweites, unabhängiges Gutachten. Teilen Sie dem Händler mündlich eine "Nichteinigung" mit.

Wichtig: Sie müssen vor Ort noch keine Entscheidung treffen. Weder für eine "Einigung" noch für eine "Nichteinigung". Lassen Sie sich das Gutachten aushändigen. Am besten als PDF-Dokument per E-Mail. Nehmen Sie sich die Zeit, das Gutachten in Ruhe durchzulesen. Gehen Sie die Positionen durch. Wenn Sie das Gefühl haben, dass das Gutachten nicht fair erstellt wurde, lassen Sie es von unabhängigen Anwälten / Experten auf seine Richtigkeit überprüfen.

Wir von Leasingrueckgabe.de haben uns auf Kfz-Leasing und insbesondere auf den Bereich Leasingrückgabe spezialisiert. Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung des vom Händler erstellten Leasinggutachtens.
Nach Besprechung Ihres Leasinggutachtens geben wir Ihnen eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.


Lassen Sie Ihr Leasingrückgabegutachten jetzt kostenlos prüfen: Hier klicken!

Interessen des Leasinggebers vs. Interessen des Leasingnehmers

Viele geschädigte Leasingnehmer glauben, dass die teure Leasingabrechnung ein Mittel des Händlers ist, um beim Weiterverkauf des Leasingfahrzeugs einen höheren Gewinn zu erzielen. Kleinere Mängel würde der Händler ohnehin nicht reparieren und das Fahrzeug trotz der Mängel zum gleichen Preis weiterverkaufen. Tatsächlich ist der Händler aber auch nicht verpflichtet, die Schäden am Fahrzeug zu beheben. Der Leasingnehmer zahlt ohnehin nur einen Minderwertausgleich und nicht die vollen Reparaturkosten. Der Minderwert ist also in diesem Sinne zu verstehen: Steht das Leasingfahrzeug als Gebrauchtwagen im Schauraum, müssen die Mängel am Fahrzeug für einen potentiellen Käufer ein Grund sein, den Fahrzeugpreis aufgrund der Mängel nach unten zu verhandeln.

Allgemeine Meinung zu Leasingrückläufern: Ausnahmslos jeder Händler ist froh, wenn er am Ende der Leasinglaufzeit ein mängelfreies Leasingfahrzeug zurückerhält. Das bedeutet für den Händler eine unkomplizierte Abwicklung bei der Leasingrückgabe und auch keine Streitigkeiten mit dem Leasingnehmer, was oft auch der Grund ist, warum der Kunde kein zweites Auto mehr beim selben Händler kauft. Zudem kann das Fahrzeug zeitnah zum Wiederverkauf in den Schauraum gestellt werden und muss nicht erst aufwendig repariert und instand gesetzt werden. Dies reduziert die Standtage des Gebrauchtwagens und damit die Kosten für den Händler erheblich. Liegen jedoch Schäden und Mängel am Fahrzeug vor, stehen sich zwei Interessengruppen gegenüber:

Interesse des Händlers:

  • Im besten Fall übersieht der Sachverständige bei der Begutachtung der Leasingrückgabe keine Mängel. Geschieht dies doch, bleibt der Händler oft auf den Kosten sitzen
  • Sicherheitshalber wünscht der Händler das teure Reparaturverfahren, falls der Mangel nicht durch Smartrepair behoben werden kann.
  • Gebrauchsspuren am Fahrzeug sind in den Augen mancher Händler ein Mangel und müssen in Rechnung gestellt werden

Interesse des Leasingnehmers:

  • Ein Sachverständiger, der nicht akribisch nach Mängeln am Leasingfahrzeug sucht
  • Kleine Kratzer und Dellen sind in den Augen des Leasingnehmers oft Gebrauchsspuren
    Alle darüber hinausgehenden Mängel und Kratzer sollten mit Smartrepair bewertet werden
  • Verläuft die Leasingrückgabe fair, ist der Leasingnehmer oft bereit, ein weiteres Auto bei diesem Händler zu kaufen oder den Händler sogar im Bekannten- und Freundeskreis weiterzuempfehlen

 

Welche Schäden dürfen berechnet werden?

Welche Art von Kratzer sind als Mangel zu bewerten?

Kratzer ist nicht gleich Kratzer und nicht jeder Kratzer kann und wird als Mangel angesehen. Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs gelten bestimmte Standards, um zwischen normalem Verschleiß und abrechenbaren Schäden zu unterscheiden. Dabei spielt auch die Größe des Kratzers eine entscheidende Rolle:

  • Leichte, oberflächliche Kratzer: Kleine Kratzer, die sich nur in der obersten Lackschicht befinden und nicht die Grundierung oder darunter liegende Schichten freilegen, werden oft als normale Abnutzung angesehen
  • Kratzer, die durch Polieren entfernt werden können: Kratzer, die durch einfaches Polieren oder Ausbessern beseitigt werden können, gelten in der Regel nicht als Beschädigung
  • Kratzer an nicht sichtbaren Stellen: Kratzer an Stellen, die nicht direkt sichtbar sind, z.B. unter der Stoßstange, werden oft als unbedeutend eingestuft und nicht berechnet
  • Kleine Kratzer im Innenraum: Leichte Abnutzungserscheinungen im Innenraum, die durch den normalen Gebrauch entstehen, wie z.B. kleine Kratzer an den Türgriffen oder am Lenkrad, sind in der Regel kein berechenbarer Schaden
Glanzgedrehte Felge verkratzt oder verschrammt - muss erneuert werden?

Glanzgedrehte Felgen sind besonders empfindlich gegenüber Schäden, da ihre Oberfläche durch eine spezielle Bearbeitung veredelt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Leasinggeber die Erneuerung solcher Felgen in Rechnung stellen. Inzwischen gibt es jedoch eine neue Rechtsprechung speziell zu glanzgedrehten Felgen. Dadurch wird die Situation für den Leasingnehmer transparenter und gerechter. Wann dürfen glanzgedrehte Felgen erneuert werden:

  • Tiefe Kratzer oder Schrammen: Wenn die Felge tiefe Kratzer (Kratzer reicht tiefer als 1mm in die Felge rein), Kerben oder Schrammen aufweist, die durch normales Polieren nicht mehr entfernt werden können, kann der Leasinggeber die Erneuerung berechnen. Diese Schäden sind oft gut sichtbar und beeinträchtigen das Aussehen und die Schutzschicht der Felge. Das folgende Beispiel zeigt eine verkratzte Felge, die aufgearbeitet werden kann, da der Mangel nicht tief in die Felge eindringt


  • Nicht fachgerecht instandgesetzt: Viele Leasingnehmer scheuen die hohen Kosten einer verkratzten glanzgedrehten Felge und geben die Felge zur Reparatur in eine Werkstatt, die sich mit glanzgedrehten Felgen nicht wirklich auskennt. Das Ergebnis ist eine schlecht aufbereitete Felge. Hinzu kommt, dass der Sachverständige, der die nachbearbeitete Felge begutachtet, nicht weiß, wie stark die Felge vorher beschädigt war. Da ein größerer Schaden nicht ausgeschlossen werden kann, muss der Gutachter eine neue Felge ansetzen. Der Leasingnehmer muss nun doppelt zahlen. Die nicht fachgerechte Reparatur und die neue Felge.

Dellen am Fahrzeug - Welchen Dellen gelten als Gebrauchsspur?:

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Schäden an Leasingfahrzeugen nach billigem Ermessen zu bewerten sind und die Kriterien für "normale Abnutzung" klar definiert sein müssen. Dellen, die nicht erheblich sind und sich im Rahmen des normalen Verschleißes bewegen, dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.
Urteil: OLG Düsseldorf, Az. 1 U 30/09 (2010)
Sind Dellen am Fahrzeug so klein, dass sie mit einem Dellenreflektor sichtbar gemacht werden müssen, kann von einer Gebrauchsspur ausgegangen werden. Viele Leasinggeber akzeptieren Dellen, die kleiner als 2 cm sind.

Wartung fällig? Muss ich die fällige Wartung am Leasingende bezahlen?

Viele Leasinggeber schreiben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, dass Wartungen beim Hersteller obligatorisch sind. Diese dienen nicht nur der Sicherheit des Fahrzeuges, sondern stellen auch einen erheblichen Mehrwert beim Wiederverkauf des Fahrzeuges dar (scheckheftgepflegt). Daher sollten Wartungen & Inspektionen immer pünktlich durchgeführt werden. Bei unterlassener Wartung drohen Vertragsstrafen in Form von empfindlichen Wertminderungen.
Doch wer muss eigentlich die Wartung bezahlen, wenn diese erst zur Leasingrückgabe fällig ist? 
In der Regel ist der Leasingnehmer nach den allgemeinen Leasingbedingungen verpflichtet, die Wartung zu bezahlen. Dies ist häufig in den allgemeinen Leasingbedingungen festgelegt: Findet die Wartung im Monat der Leasingrückgabe statt, zahlt der Leasingnehmer diese Wartung. Ein Beispiel: Sie haben einen 1er BMW geleast und die Leasingrückgabe ist im September. Im August erhalten Sie vom Bordcomputer die Meldung, dass die Wartung in spätestens 30 Tagen fällig ist. Somit fällt die Wartung in den Monat der Leasingrückgabe und muss von Ihnen bezahlt werden. Es gibt auch noch eine andere Meldung, die kilometerabhängig ist. Viele Hersteller geben an, wenn die Wartung in weniger als 1.000km fällig ist, muss auch hier der Leasingnehmer die Wartung bezahlen. Erhalten Sie jedoch kurz vor der Rückgabe die Mitteilung zur Inspektion, können Sie das Fahrzeug beruhigt zurückgeben. Sie müssen die Wartung nicht bezahlen.

Quelle: https://www.tuv.com/germany/de/

 

Sie haben eine hohe Leasingabrechnung erhalten?

Zögern Sie nicht, uns das Leasing-Rückgabegutachten zuzusenden. Die Prüfung erfolgt zeitnah und ist für Sie kostenlos!